Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Macken und Lütz ist die Errichtung und der Betrieb von 3 Windenergieanlagen geplant. Die Standorte liegen in der Flur 9 der Gemarkung Macken, Flurstücke 2 und 28 sowie in der Flur 11 der Gemarkung Lütz, Flurstück 33.
Zu den mit Schreiben vom 16.03.2023 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 11.09.2023 und am 19.12.2023 jeweils Nachträge vorgelegt.
Die drei Anlagen vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 haben einen Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,6 m. Bei einer Nennleistung von 5,56 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 16,68 MW im Windpark installiert. Gegen-stand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Funda-mente, die Kranstellflächen und andere dazugehörige Anlagen.
Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen naturräumlich im Hunsrück, südwestlich der Gemeinde Macken auf einer Höhe von ca. 281 bis 355 m ü. NN im Außenbereich der Ortsgemeinden Macken und Lütz (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Die Fläche wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Die WEA haben untereinander Abstände von 610 m, 810 m bzw. 1.233 m. Zu den nächsten Siedlungsbereichen wird der zu beachtende Mindestabstand gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungspro-gramms (LEP IV) eingehalten.
Die geplanten WEA-Standorte liegen in unmittelbarer Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet „Mit-tel- und Untermosel“ sowie zum FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mo-sel“. Teile der geplanten Zuwegung liegen innerhalb der beiden Gebiete.
Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Immissionsschutzbehörde vom 10.01.2023 wurde die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als örtlich zuständige Behörde zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens bestimmt, da der Schwerpunkt der beantragten Anlagen als auch der Zuwegungen im Landkreis Mayen-Koblenz liegt.
Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutzrecht-lichen Genehmigungsverfahrens geprüft.
Die Erschließung der WEA erfolgt über die Autobahn A 61 - Abfahrt Nr. 43 „Pfalzfeld“ in Rich-tung Westen, die Bundesstraße B 327, die Landesstraßen L 205 und L 215, die Kreisstraße K 31 und im Anschluss über Wirtschaftswege, die auf eine befahrbare Breite von ca. 4,50 m ausgebaut werden.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Mayen-Koblenz Immissionsschutz

Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kvmyk.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

04.04.2024 - 06.05.2024

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung Förmliches Genehmigungsverfahren ( Öffentliche Bekanntmachung Förmliches Genehmigungsverfahren.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antragsunterlagen ( web-se6ac8ac31f684c778fa485cfea240553 )

Berichte und Empfehlungen

Stellungnahmen Fachbehörden ( Stellungnahmen Fachbehörden.pdf )