Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Waldumwandlung“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt.

Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen.

Die Neuerschließung des Bergwerkes Tellerhäuser wird eine übertägige Fläche von insgesamt ca. 8,7 ha beanspruchen. Davon entfallen ca. 7,1 ha auf das Produktdepot mit Zuwegungen und Verkehrsflächen. In einem ersten Schritt werden ca. 0,5 ha für das Rampenportal, nebst Infrastruktur-, Aufstell-, Umschlags-, Lager- und Verkehrsflächen südlich des Kunnersbachweges beansprucht. Weitere ca. 0,3 ha entfallen auf Flächen für Schachtansatz- oder Wetterbohrlochflächen sowie Bewetterungsanlagen oder sonstige Betriebsflächen inkl. Zuwegungen. Die Büro-, Sozial-, Lager- und sonstigen Infrastrukturflächen beanspruchen etwa 0,8 ha.

Die übertägig geplanten Flächen befinden sich im Wald, so dass eine Waldumwandlung von 8,7 ha erforderlich ist. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben sollen dafür Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzaufforstungen) durchgeführt werden.
Nach Beendigung des Bergbaus werden die übertägig in Anspruch genommenen Flächen zurückgebaut sowie sukzessive rekultiviert.

Das Sächsische Oberbergamt hat gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) i. V. m. Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) geändert worden ist, gemäß § 7 Absatz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

23.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP-VP_Saxore_Wald ( Bekanntmachung_UVP-VP_Saxore_Wald.pdf )