Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Niersverband plant eine naturnahe Umgestaltung der Niers östlich von Straelen im Kreis Kleve zwischen Niers-km 61+655 und km 62+140 – das Projekt „Boetzert“.
Für dieses Renaturierungsvorhaben hat der Niersverband mit Datum vom 10.12.2020 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen für die UVP-Vorprüfung, der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
25.02.2021