Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Bodenordnungsverfahren Unteres Welsebruch wurde am 19.01.2012 auf Grundlage des § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in Verbindung mit § 86 Flurbereinigungsgesetz vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung angeordnet. Zahlreiche Eigentums- und Nutzungskonflikte im Bodenordnungsgebiet erfordern eine bodenordnerischen Lösung. Durch frühere kollektive Flächenbewirtschaftungen durch Meliorationsmaßnahmen (Umverlegung der Welse, Herstellung von zahlreichen Be- und Entwässerungsgräben) und Anlage neuer Wegestrukturen auf privaten Flurstücken sind Zerschneidungseffekte entstanden. Folglich sind Eigentumsflächen zerschnitten, Flächen von ihrer Erschließung abgekoppelt und zugleich private Flächen durch die Inanspruchnahme für Erschließungs- und Entwässerungsanlagen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
Im Anordnungsbeschluss vom 19.01.2012 werden folgende Ziele für das Bodenordnungsverfahren formuliert:
• Umfassende Neuordnung und Arrondierung des Eigentums auf der Grundlage des vorhandennen
• Wege- und Gewässernetzes zu möglichst effektiven Eigentumsstrukturen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bei gleichzeitiger Auflösung bestehender Nutzungskonflikte.
• Arrondierung der Bewirtschaftungseinheiten der Landnutzer auf der Basis von Pachtrechten unter Beachtung der vorrangigen Eigentümerinteressen.
• Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Ausbau bzw. zur Verdichtung des landwirtschaftlichen Wegenetztes in dem Maße, wie dies zur Gewährleitung einer zweckmäßigen Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in gemeinschaftlichem Interesse der Verfahrensbeteiligten geboten ist.
• Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung des Gebietes in gemeinschaftlichem und öffentlichem Interesse sowie bodenordnerische Unterstützung von Vorhaben Dritter (z. B. des Wasser- und Bodenverbandes Welse) durch entsprechende Flächenbereitstellung nach Abwägung mit den gemeinschaftlichen Interessen der beteiligen Grundstückseigentümer.
Der naturschutzrechtlichen Sensibilität des Bodenordnungsgebietes geschuldet erfolgt die Neuordnung des Eigentums unter besonderer Beachtung der Belange des Natur-, Umwelt- und Gewässerschutzes und der Landschaftspflege.
Mit dem 4. Änderungsbeschluss vom 24.07.2018 wurde der Zweck des BOV Unteres Welsebruch gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 FlurbG dahingehend erweitert, dass die vom Landesamt für Umwelt (LfU) pflichtgemäß durchzuführenden Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Welse durch die bodenordnerische Begleitung unterstützt und ermöglicht werden. Mit dieser Verfahrenszweckerweiterung werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Oberflächengewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen, im BOV verfolgt. Durch die Schaffung von Biotopverbundmaßnahmen, wie z. B. Gewässerrandstreifen oder Uferbegleitvegetation, werden damit einhergehend auch Ziele des Arten- und Biotopschutzes umgesetzt.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Referat B2 - Ländliche Neuordnung
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau

Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Norman.Vollbrecht@lelf.brandenburg.de
Telefon: +49 3984 7187 60
URL: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung/

Datum der Entscheidung

24.11.2017