Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG auf wesentliche Änderung und Erweiterung der Biogasanlage (Anlage nach Nr. 1.2.2.2V und Nr. 8.6.3.2V des Anhang 1 der der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl.-Nr. 146, Gemarkung Kirchstätt, Gemeinde Schnaitsee, durch Frau Maria Kapsner, Poschen 1, 83530 Schnaitsee - Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Frau Maria Kapsner, betreibt am oben genannten Standort eine mit Bescheid vom 24.05.2017, immissionsschutzrechtlich erstgenehmigte Biogasanlage. Die bestehende Biogasanlage soll nun geändert bzw. erweitert werden. Für das Vorhaben wird eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG beantragt. Der überarbeitete Antrag ist am 14.03.2019 im Landratsamt Traunstein eingegangen. Für das Änderungsvorhaben ist gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 2 UVPG, Nr. 1.2.2.2 (Gasverwertung) der Anlage I UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden durch den Vorhabensträger Angaben gemäß § 7 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 2 des UVPG vorgelegt. Aufgrund dieser Angaben konnte schlüssig darlegt werden, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien durch das Vorhaben nachteilig berührt werden. Bei dieser Einschätzung wurden auch die Aussagen/Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen/ Behörden berücksichtigt. Das Landratsamt Traunstein kommt aufgrund überschlägiger Prüfung zu der Einschätzung, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr.2 , Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.71 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-332 wird gebeten.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Traunstein

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Telefon: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-449
URL: http://www.traunstein.bayern

Datum der Entscheidung

06.05.2019