Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Phoenix Zementwerke Krogbeumker Holding GmbH & Co. KG, Stromberger Straße 201, 59269 Beckum hat am 21.06.2022 als Vorhabenträgerin verschiedene Änderungen der Planfeststellung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung sowie Schaffung von Gewässern nach § 68 WHG* in Beckum, Gemarkung Beckum, Flur 22, 23, 206, 207, 210, verschiedene Flurstücke, bei mir als Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt.

Dem Amt für Umweltschutz und Straßenbau des Kreises Warendorf wurden die für die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG* relevanten Unterlagen durch das Ingenieurbüro Greiwe und Helfmeier, Warendorfer Straße 111, 59302 Oelde vorgelegt.

Für die Einschätzung im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit sind folgende Merkmale des Vorhabens bzw. des Standorts sowie geplante Vorkehrungen maßgebend und berücksichtigt worden:

Der Eingriff in Form der Abraum- und Kalksteinentnahme sowie Wiederverfüllung mit örtlich anstehenden Aushubböden sowie qualitätsüberwachten Fremdböden ist auf die Fläche des bereits planfestgestellten Steinbruchs begrenzt.

Neueste Erkundungsbohrungen weisen tlw. tiefere abbauwürdige Kalksteinschichten und damit größere potentielle Abbaumengen nach (+ rd. 14 %). Die Ausbeutung des Steinbruchs ist unter möglichst vollständiger Nutzung der Kalksteinvorkommen aus Umweltschutzsicht zu begrüßen. Die ermittelten unterschiedlichen Karbonatgehalte der Kalksteinvorkommen im Süden und Norden des Steinbruchs erfordern für die Zementherstellung deren Mischung, was eine zeitliche Verzögerung der Ausbeutung im südlichen Abschnitt des Steinbruchs zur Folge haben wird.

Auf den zunächst geplanten erheblichen Eingriff durch Tieferlegung der Sohle des Kollenbachs kann durch einen zukünftig vermehrten Bodeneinbau im Rahmen der Rekultivierung verzichtet werden. Im Bereich geologischer Störungen wird hierdurch die Standsicherheit der südöstlichen Endböschung erhöht und die Nutzung öffentlicher Straßen zur Anlieferung von Boden reduziert.

Mit der Übertragung bereits genehmigter Endböschungs-Systemquerschnitte auf die nördlichen Endböschungen werden die geforderten Nachweise der Standsicherheit auch für die nördlichen Böschungen erbracht.

Durch die Reaktivierung einer unterirdischen Entwässerungsleitung kann nach Abschluss der Rekultivierung auf das dauerhafte Abpumpen von Wasser aus dem südlichen See (Dreischersee) verzichtet werden: Zukünftig erfolgt der freie Abfluss über den derzeitigen Brauchwassersee (Tiggesee) und die unterirdische Entwässerungsleitung in den Phoenixsee.
Durch die Anhebung nördlicher rekultivierter Flächen wird die Wasserstandshaltung des nördlichen Stillgewässers (Kollensee) im Freigefälleanschluss in den Kollenbach möglich, ohne dass dieser tiefer gelegt werden muss.
Die im Rahmen der Rekultivierung geplanten zwei Stillwasserseen werden zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes der Stadt Beckum führen.
Zusätzliche Maßnahmen bewirken einen besseren Schutz der o.g. Seen sowie des Kollenbachs vor unerwünschtem Nährstoffeintrag.

Die Gesamtrekultivierungsdauer erhöht sich durch die zusätzlich einzubringende Bodenmenge sowie eine zeitliche Anpassung der Abgrabungs- und Rekultivierungsabschnitte.

Bei allem wird die Grundkonzeption der bisherigen Planfeststellung nicht verändert.

Die Auswirkungen der geplanten Änderungen finden auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen.

Grundwasser und Oberflächengewässer werden nicht negativ beeinflusst.

Der höhere Dauerstau der Stillgewässer wirkt sich lediglich minimal auf die vorhandenen bzw. wiedereingebauten Böden aus.

Boden wird in größerem Umfang als bisher wiederhergestellt. Mit dem nördlichen Ablaufgraben geht ein Teil des Landlebensraums verloren, dieser bietet allerdings anderen Tier- und Pflanzenarten einen neuen Lebensraum.

Die Auswirkungen werden im Zeitraum 2022-2049 fortschreitend eintreten.

Die zukünftige Nutzung wird, wie bislang schon planfestgestellt, landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und zum Zwecke des Naturschutzes erfolgen.

Ein Zusammenwirken der Folgen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben findet nicht statt. Durch die im Änderungsantrag geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen Auswirkungen entstehen, Maßnahmen zur Vermeidung sind entbehrlich.

Die Vergrößerung der Wasserfläche der Stillgewässer wird die lokalen Temperaturmaxima ausgleichen, die Anzahl der Nebeltage erhöhen, Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeiten im Nahbereich verändern. Die Veränderungen sind in ihrem Umfang gering.

Der Eingriff in Natur und Landschaft wird weiterhin vollständig ausgeglichen.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG NRW* aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG* zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Warendorf

Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: genehmigungsverfahren.immissionsschutz@kreis-warendorf.de
Telefon: 02581/53-6346
Fax: 02581/53-6399
URL: www.kreis-warendorf.de

Datum der Entscheidung

27.06.2022