Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., auf Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Altweihergraben, Stadtteil Woffenbach, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1827 und 1828 der Gemarkung Woffenbach, Stadt Neumarkt i.d.OPf..

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt nach einer Reihe von schadbringenden Hochwasserereignissen (vor allem in den 80er und 90er Jahren) schrittweise Hochwasserverbesserungsmaßnahmen in Form von Rückhaltebecken durchzuführen. Die Planung sieht vor, auf landwirtschaftlichen Grundstücken unmittelbar am Fließgewässer Altweihergraben 2 Regenrückhaltebecken zu errichten. Der Zufluss aus dem Altweihergraben in die Regenbeckenanlage erfolgt im Nebenschluss. Durch ein Drosselbauwerk im Damm soll der reguläre Flusslauf gedrosselt werden, ein kleiner Teil des Abflusses weitergeleitet und der größere Anteil den Regenrückhaltebecken zugeleitet werden. Die Wassermassen eines Hochwasserabflusses sollen sich in den Becken, die sich innerhalb der Dämme bilden, gespeichert und verzögert abgegeben werden. Die Drosseleinrichtung wird dabei als Stahlbetonsperrwand errichtet, in die eine Schlitzdrossel integriert wird. Die Schlitzdrossel (Höhe = 60 cm x Breite = 25 cm) funktioniert als Ökodurchlass, eine ökologische Durchgängigkeit für Kleinlebewesen wird vonseiten des Planers zugesichert. Vor der Drossel soll die Gewässersohle auf einer Länge von ca. 12 m mit Wasserbausteinen auf Unterbeton gepflastert werden.
Die beiden Hochwasserrückhaltebecken werden in Erdbauweise ausgeführt. Die Dämme und Böschungen erhalten Neigungen von 1 : 3, Dammkronen eine Breite von 4,0 m mit einem darauf befindlichen Betriebsweg vom 3,0 m Breite.

Das Vorhaben der Stadt Neumarkt i.d.OPf. stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum UVPG zu prüfen war.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland

E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Telefon: +49 9181 470-191
Fax: +49 9181 470-6691
URL: http://www.landkreis-neumarkt.de

Datum der Entscheidung

04.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-4 ( Bekanntmachung UVP-4.pdf )