Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus den Neubau einer Wasserstoffleitung von Dorsten nach Marl im Kreis Recklinghausen. Der Startbereich liegt nördlich des Stadtteils Hervest der Stadt Dorsten zur Anbindung an die bestehende OGE Leitung Nr. 013/000/000. Der Zielbereich liegt nördlich außerhalb des Chemieparks Marl. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wird gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 32 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Im Raumordnungsverfahren wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Es hat zum Ziel, eine „raumordnerische Beurteilung“ zu erarbeiten, die als „Erfordernis der Raumordnung“ im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegt bei der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) (vgl. § 32 LPlG NRW).

Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt wurde.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: regionalplanung@rvr.ruhr
Telefon: 0201 2069-6358
URL: www.regionalplanung.rvr.ruhr

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

30.05.2022 - 08.07.2022

Auslegungsinformationen

amtsblatt_20_2022 ( amtsblatt_20_2022.pdf )