Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Thannhausen wurden von der Stadt Thannhausen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2283, 2326 und 2320 der Gemarkung Thannhausen drei neue Tiefbrunnen mit Tiefen von 48,00 m, 53,50 m und 58,00 m errichtet. Mit Schreiben vom 23. März 2023 beantragte die Stadt Thannhausen die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 i. V. m. § 14 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) für einen Zeitraum von 30 Jahren zum Zutagefördern von Grundwasser aus diesen drei Tiefbrunnen zur öffentlichen Wasserver-sorgung der Stadt Thannhausen. Es werden folgende Entnahmemengen beantragt: aus dem Brunnen TB 1 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2326 Gemarkung Thannhausen bis zu 15 l/s, aus dem Brunnen TB 2 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2283 Gemarkung Thannhausen bis zu 15 l/s, aus dem Brunnen TB 3 auf dem Grundstück F.-Nr. 2320 Gemarkung Thannhausen bis zu 10 l/s. Insgesamt wird die Förderung von Grundwasser aus der Wassergewinnungsanlage Thannhausen, bestehend aus den Tiefbrunnen TB 1, TB 2 und TB 3 bis zum max. 30 l/s, 2.400 m³/d, 120.000 m³ in 50 Tagen und 480.000 m³/a beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 8221 95-240 |
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Datum der Entscheidung
18.04.2024