Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Durchführung der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung des Einzelfalls für die Umgestaltung des Arnhofener Grabens auf Fl. Nr. 51, Gemarkung Arnhofen ;
Hier: Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Stadtwerke der Stadt Abensberg beantragen für die Umgestaltung des Arnhofener Grabens auf Fl. Nr. 51, Gemarkung Arnhofen, die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens.
Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 Elfte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Umgestaltung des Arnhofener Grabens keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

20.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Vorprüfung Umgestaltung Arnhofener Grabendocx ( UVP Vorprüfung Umgestaltung Arnhofener Grabendocx.docx )