Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Dahme-Spreewald, Gemarkung Guhlen, Flur
1, Flurstücke 456 sowie 457 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des
Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 2,64 ha (Anlage eines
Mischwaldes mit Waldrandgestaltung).
Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für
geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung
der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls
durchzuführen.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 24. April
2021, Az.: LFB_SELU_Obf-Lieb-3600/721+13 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte
Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:
Es entstehen hochwertige Laubholzmischflächen die bereits innerhalb des Zeit-raums zwischen der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter Laubholz-mischbestände hohen ökologischen Ansprüchen gerecht werden. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vor- habensgebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen.
Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
31.05.2021