Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Schüssler Construction & Engineering GmbH & Co. OHG hat beim Landrat des Kreises Düren die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm in der Stadt Jülich beantragt. Das geplante Vorhaben in der Gemarkung Welldorf, Flur 14, Flur-stücke 4 und 114, umfasst eine Fläche von 8,00 ha. Im Verfahren zur Genehmigung der Abgrabung wurde eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen. Für dieses Änderungsvorhaben ist nach § 9 UVPG in Verbindung mit Ziffer 10 b) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgesehen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Änderung nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG NRW aufgeführten Kriterien zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
Fax: | 02421/2210-66990 |
URL: | www.kreis-dueren.de |
Datum der Entscheidung
14.11.2023