Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gegenstand des Vorhabens ist der Anbau von Zusatzfahrstreifen an der B 8 zwischen der Überführung der Bahnlinie Fürth – Würzburg über die B 8 und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) von/nach Erlachskirchen in die B 8. Südlich der Überführung der Bahnlinie wird der vorgesehene Zusatzfahrstreifen zunächst durch eine Verbreiterung der Fahrbahn der B 8 nach Westen geschaffen. Zwischen der Einmündung der NEA 8 und Bräuersdorf erfolgt der Bau des Zusatzfahrstreifens durch eine Verbreiterung der Fahrbahn in östliche Richtung. Anschließend wird die B 8 für den vorgesehenen Zusatzfahrstreifen wieder nach Westen verbreitert. Südlich der Überführung der Bahnlinie ist ein gut 2 km langer Zusatzfahrstreifen bis südlich von Plankstatt in Fahrtrichtung Nürnberg vorgesehen. Daran schließt sich bis etwa auf Höhe des südlichen Ortsrandes von Bräuersdorf ein gut 1,5 km langer Zusatzfahrstreifen in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch an.

Im Zuge des Vorhabens werden die höhengleichen Einmündungen der GVS Emskirchen – B 8 („alte B 8“), der NEA 8 von/nach Hagenbüchach und der NEA 19 von/nach Dürrnbuch bzw. Bräuersdorf in die B 8 baulich umgestaltet. Die Verknüpfungen der genannten Straßen mit der B 8 werden als sogenannte teilplanfreie Knotenpunkte ausgebildet, d. h. die bezeichneten Straßen sind zukünftig über Verbindungsrampen mit der B 8 verbunden. Dies bedingt auch den Bau mehrerer neuer Brückenbauwerke. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 8/GVS Emskirchen – B 8 kommt etwas südlich der derzeitigen Einmündungen der NEA 8 und der GVS Emskirchen – B 8 zu liegen. Dies bedingt auch bauliche Anpassungen an diesen beiden Straßen auf gewisser Länge. Die Verbindungsrampen zu beiden Straßen binden praktisch auf gleicher Höhe an die B 8 an. Der neu geplante Knotenpunkt B 8/NEA 19 beinhaltet demgegenüber zwei räumlich versetzt liegende Verbindungsrampen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Nürnberg von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, kommt auf Höhe der derzeitigen Einmündungen der NEA 19 in die B 8 zu liegen. Die Verbindungsrampe, über die aus Fahrtrichtung Nürnberg auf die NEA 19 abgefahren bzw. in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch von dieser Straße auf die B 8 aufgefahren werden kann, liegt hingegen östlich von Bräuersdorf. Sie wird dort mit Hilfe eines Kreisverkehrs außerhalb der Ortslage an die NEA 19 angebunden. Die Planung bedingt in gewissem Umfang auch bauliche Anpassungen an der NEA 19 im Umfeld der beiden Verbindungsrampen sowie an der GVS nach Erlachsmühle.

Daneben ist abschnittsweise die Schaffung neuer Wegeverbindungen entlang der B 8 bzw. in deren Umgebung vorgesehen, etwa zwischen Bräuersdorf und Plankstatt östlich der B 8, westlich des an der NEA 19 liegenden Aussiedlerhofs sowie zwischen dem südlichen Ortsrand von Bräuersdorf und der GVS von/nach Erlachskirchen östlich der B 8.

Die GVS Plankstatt – Brandhof wird zukünftig unter der B 8 hindurchgeführt, ohne dass die Straße an die B 8 angebunden wird. Es ist deshalb künftig nicht mehr möglich, von Plankstatt aus unmittelbar auf die B 8 auf- bzw. von dieser nach Plankstatt abzufahren.

Die Planung sieht entlang der B 8 auf Höhe der Ortslage von Bräuersdorf eine gut 600 m lange Lärmschutzwand vor. Außerdem ist der Bau von mehreren neuen Regenrückhaltebecken entlang der B 8 bzw. in der Umgebung der neuen Verbindungsrampen zur NEA 19 geplant.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Gunzendorf und Emskirchen (Markt Emskirchen), Bräuersdorf (Gemeinde Hagenbüchach) und Laubendorf (Stadt Langenzenn) beansprucht. Daneben sind u. a. Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auf mehreren vorhabensträgereigenen Flächen, die abseits des Bauvorhabens liegen, geplant.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1206
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

19.01.2022 - 18.02.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_Emskirchen ( Bekanntmachung_Emskirchen.pdf )
Bekanntmachung_Hagenbüchach ( Bekanntmachung_Hagenbüchach.pdf )
Bekanntmachung_Langenzenn ( Bekanntmachung_Langenzenn.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

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