Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma KWE New Energy GmbH, Forstwiese 5 in 18198 Stäbelow, beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Meyenburg, Flur 110, Flurstücke 4, 14 und 24 vier Windenergieanlagen wesentlich zu ändern. Die vier Windenergieanlagen des Typs VESTAS V162-5.6 MW, die geändert werden sollen, sind genehmigt und bisher nicht errichtet worden. Die wesentliche Änderung der vier Windenergieanlagen (WEA 04, 05, 06 und 07) umfasst im Wesentlichen: - die Änderung des Typs auf Nordex N163-6.8 MW, jeweils mit einer Leistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einer Fundamenterhöhung von 0,89 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 246,4 m, - die Verschiebung des Standortes der WEA 07 um 24,2 m, - den Bau der erforderlichen Fundamente, Zuwegungen, Kranstell- und temporären Montage- und Lagerflächen, - die Änderung der temporären Bauzufahrt zu den WEA 04 bis 07 von der Landesstraße L13, - die Änderung der Querungen von Gewässern II. Ordnung (Gräben). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzgüter nicht zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
11.03.2025