Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Koehler Oberkirch GmbH, Hauptstr. 2, 77704 Oberkirch beantragt für diesen Standort die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Umrüstung des bislang mit Kohle und Ersatzbrennstoffen betriebenen Heizkraftwerks auf einen regenerativen Brennstoffmix, welcher aus einer Mischung verschiedener Holzfraktionen besteht. Für die Annahme und die Bevorratung der Holzfraktionen werden neue Anlagenteile errichtet. Die Abgasreinigung wird weiter optimiert. Für den Fall des Ausfalls des Kraftwerks bestehen bereits ölbefeuerte Dampferzeuger, deren Betrieb zukünftig auch mit Erdgas möglich sein soll. Dafür werden die erforderlichen technischen Vorrichtungen installiert. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Für das Vorhaben ist nach Ziffer 8.1.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer UVP erforderlich. Die Änderungen sollen innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes Hauptstraße 2 auf dem Grundstück Flurstück Nr. 557/5 der Gemarkung Oberkirch erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde führt ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG durch.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.02.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.02.2023 - 15.02.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.11.2022 - 20.12.2022