Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) Mit Schreiben vom 23.07.2020, beantragte Herr Wolfgang Färber, Freiraumplanung, für Herrn Michael Wunderlich die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Nutzungserweiterung des vorhandenen Weihers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 794/3, Gemarkung Unering, Gemeinde Seefeld zu einem Löschwasserteich. Geplant ist die Errichtung einer Entnahmestelle für Löschwasser. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß §§ 4, 7 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es sind bei Einhaltung der Inhalts- und Nebenbestimmungen keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund der beantragten wasserrechtlichen Plangenehmigung zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann verzichtet werden. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Knött, Helga, Frau

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-148
Fax: +49 8151 148-160
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

23.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Text_Veröffentlichung_UVP_Vorprüfung_Wunderlich_Löschweiher_Seefeld_030920 ( Text_Veröffentlichung_UVP_Vorprüfung_Wunderlich_Löschweiher_Seefeld_030920.docx )