Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Irsadi Karanfil und Herr Cengiz Karanfil haben nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Verlegung eines Teilstü-ckes des städtischen Gewässers Nr. 24 in Bad Oldesloe von Station 0 + 798 bis
0 + 786 - Gemarkung Oldesloe, Flur 7, Flurstücke 653 und 642 - gestellt.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG.

Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG ge-nannten Kriterien.

Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, den 02. Juni 2022
Az.: 651-41/004-047


Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag

gez. Unterschrift

Dirk Willhoeft

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

02.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

220602 Bekanntmachung UVP ( 220602 Bekanntmachung UVP.pdf )