Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der III. Oldenburgische Deichband beabsichtigt zur Herstellung der Deichsicherheit die Erhöhung und die Verstärkung des Heppenser Seedeiches zwischen dem Maadesiel und dem Marinestützpunkt Heppenser Groden in Wilhelmshaven. Die Ausbauhöhe ist mit NHN +8,80 m bis NHN +9,00 m geplant. Die Neigung der Deichböschungen soll seeseitig 1:6 und landseitig 1:4 betragen. Die Deichbaumaßnahme wird überwiegend auf dem vorhandenen Deichkörper stattfinden. Zur Herstellung des Anschlusses an den Hauptdeich innerhalb des Marinestützpunktes Wilhelmshaven ist eine Verschiebung der Deichachse im Bereich des Rüstringer Bergs auf die Seeseite vorgesehen. Im südlichen Bauabschnitt wird die bestehende Steinschüttung durch eine Betonbefestigung ersetzt. Die Verbreiterung des Deiches soll auf der Landseite erfolgen und erfordert dort die Verlegung des Binnendeichgrabens und des Deichverteidigungsweges. Der zusätzliche Flächenbedarf beläuft sich auf ca. 1,5 ha. Das Vorhaben soll innerhalb von drei Jahren jeweils von April bis einschließlich September realisiert werden.

Der III. Oldenburgische Deichband hat als Träger der Maßnahme am 7.5.2018 gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.9.2017 (BGBl. I S. 3370), die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt.

Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und der Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 NDG i. d. F. vom 23.2.2004 (Nds. GVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

27.06.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der Einzelfallprüfung und Begründung ( 180702_Begruendg_Ergebnis_allgem_Vorpruefg_EF.pdf )