Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Landratsamt Görlitz hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 4. Juni 2021 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.

Im Zuge der geplanten Straßenausbaumaßnahmen an der Äußeren Oybiner Straße sind am Goldbach folgende Maßnahmen geplant:

Die teilweise desolate Überbauung des Goldbaches sowie sechs Brückenbauwerke und die beidseitigen Uferwände werden vollständig zurückgebaut.

Im Bereich von Straßenquerungen und Grundstückszufahrten werden fünf Brücken neu errichtet. Die aktuell nicht sichtbare Brücke 6 (Zufahrt Hotel Dresdener Hof) wird nicht ersetzt. Sie ist ohne Funktion. Die Brücke 5 (Zufahrt Ost zu den Mandauhöfen) wurde im Jahr 2004 neu errichtet. Durch eine Vormauerung soll an dieser Stelle die Sohlbreite des Goldbaches entsprechend dem Regelquerschnitt wiederhergestellt werden. Damit werden Sedimentablagerungen als Folge der Gewässeraufweitung unter der Brücke vermieden.

Die Stützwände zu beiden Seiten des Goldbaches werden neu gebaut. Die linksseitige Uferwand wird auf dem Flurstück des Goldbaches als Schwergewichtswand mit Natursteinverblendung auf einer Sauberkeitsschicht aus Magerbeton errichtet. Für die Maßnahme sind der Auf-bau einer abschnittsweisen Wasserhaltung (bauzeitliche Verrohrung des Goldbaches) sowie eine Wasserhaltung zum Freihalten der Baugrube gegen drückendes Grundwasser erforderlich.

Die rechtsseitige Uferwand soll als Winkelstützwand aus Stahlbetonhergestellt werden, wobei der Winkelfuß in Richtung Straße ausgerichtet wird, um die Gewässersohle nicht zu verbauen. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse erhält die rechtsseitige Mauerkappe eine Auskragung in Richtung Goldbach mit einer maximalen Breite von 0,4 m, sodass die Regelbreite des Gehweges gewährleistet wird.

Das Gewässerbett wird offen, im Sinne des Korrespondierens zwischen Grund- und Oberflächenwasser, jedoch lagestabil und erosionssicher ausgebildet. Durch den Einbau von deklinanten Lenkbuhnen sowie die Herstellung von Kolken und den Einbau von Struktursteinen soll die Gewässerstruktur aufgewertet werden. Die so entstehende Niedrigwasserrinne verbessert die Bedingungen für Fische bei geringen Abflüssen.

Das Vorhaben „Goldbach, Maßnahmen im Zusammenhang mit K 8638, Ausbau Äußere Oybiner Str. in Zittau“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

26.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe UVP-VP Goldbach, Äußere Oybiner Str ( Bekanntgabe UVP-VP Goldbach, Äußere Oybiner Str.docx )