Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Artlenburger Deichverband beabsichtigt den Hauptdeich der Elbe im Bereich Schwinde-West bis zur Stover Rennbahn (Deich-Km 43+865 bis 44+735) entsprechend der Bestickfestsetzung „Festsetzung der Abmessungen des Hauptdeiches an der Tideelbe im Verbandsgebiet des Artlenburger Deichverbandes, Landkreis Harburg“ vom 20.12.2019 (Nds. MBl. Nr. 1/2020 vom 15.01.2020, S. 34) herzustellen.
Der Artlenburger Deichverband hat als Träger der Maßnahme mit Schreiben vom 29.07.2021 gemäß § 5 Abs. 1 UVPG, die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt.
Die beabsichtigte Baumaßnahme dient der Herstellung der festgesetzten Abmessungen des Hauptdeiches und damit der Verbesserung der Deichsicherheit. Derartige Baumaßnahmen unterliegen als „Bauten des Küstenschutzes“ nach § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.16 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg

Adolph-Kolping-Str. 6
21337 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)4131 / 2209-100
Fax: +49 (0)4131 / 2209-101
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

26.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210826_Bekanntmachung mit Begründung_final ( 210826_Bekanntmachung mit Begründung_final.pdf )