Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Markt Ebensfeld hat beim Landratsamt Lichtenfels die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung des Sträublingsbaches auf einer Teilstrecke im Norden des Marktes Ebensfeld beantragt. Das Vorhaben erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus und bedarf daher gemäß § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich der Planfeststellung. Nach § 68 Abs. 2 WHG kann für einen Gewässerausbau, für den nach dem UVPG keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Das Vorhaben fällt unter Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist demnach zunächst im Zuge einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls i.S.d. § 7 Abs. 2 UVPG zu beurteilen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Die Prüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe war zu beurteilen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Ziffer 3.2 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung hat ergeben, dass keine der in den Ziffern 3.2.1 bis 3.2.11 genannten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt sind, sodass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Lichtenfels
Umweltzentrum SG 34

Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-lichtenfels.de
Telefon: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-300
URL: http://www.landkreis-lichtenfels.de

Datum der Entscheidung

28.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20220228_Bekanntmachung_UVP_Vorprüfung_Sträublingsbach ( 20220228_Bekanntmachung_UVP_Vorprüfung_Sträublingsbach.pdf )