Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Baubetreuung Schütte hat mit Schreiben vom 30.11.2021, in der Fassung vom 16.05.2022, die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für die Errichtung des Antennenträgers „Funkturm Holste“ in der Samtgemeinde Hambergen beantragt. Laut Antrag und Erlaubnis werden maximal 8.820 m3 mittels Vakuumentwässerung gefördert. Die Bauzeit beträgt maximal 10 Tage. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
22.09.2023