Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Stadt Leipheim (bzw. ursprünglich der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Finanzbauamt Augsburg) wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 31. Januar 1978 (Nr. 412 Az. 863-2/2), geändert mit Bescheiden des Landratsamtes Günzburg vom 29. September 1997 (Nr. 62 Az. 863-2/2), vom 29. November 2010 (Nr. 42 Az. 8631.1/2), vom 23. November 2017 (Nr. 42 Az. 8631.0/2) und vom 14. Dezember 2020 (Nr. 42 Az. 8631.0/2) die Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus den beiden Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1764 (alt) = 1639 (neu) Gemarkung Leipheim für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Leipheim erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Die Stadt Leipheim beantragte nun mit Schreiben vom 2. Juni 2022 die nochmalige vorübergehende Verlängerung der beschränkten Erlaubnis. Die Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen zum Wasserrechtsantrag (mit Wasserbedarfsprognose) für eine längerfristige Verlängerung und die Überarbeitung des Schutzgebietsvorschlages erfordern noch Zeit. Ein wesentlicher Zeitfaktor ist dabei die Standorterkundung für einen dritten Brunnen und deren Auswertung und Einarbeitung in das Wasserschutzkonzept. Auch die PFC-Entwicklung im Grundwasser nach der Abdichtung des alten Tiefbrunnens V gilt es zu berücksichtigen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

24.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( 2022-06-24_Leipheim_Flugplatz_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )