Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Stadt Hagenow, Lange Str. 28-32,19230 Hagenow, beabsichtigt die „Nährstoffreduzierung und Sedimentmanagement in der Schmaar oberhalb Mühlenteich. TO 3: Neuanlage Dränteiche 1 und 2 und naturnaher Gewässerausbau der Schmaar“, mit dem Ziel der Reduzierung von Nährstoffen und des Sedimenteintrages:

Maßnahme 1: Herstellung Drainteich 1
Maßnahme 2: Herstellung Drainteich 2
Maßnahme 3: naturnaher Gewässerausbau der Schmaar

Dieses stellt die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar. Die Stadt Hagenow hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1 Granzin 2 89
2 Hagenow 31 32, 36
3 Hagenow 12 3/7, 11, 12, 13, 14
Hagenow 13 14/6, 15, 16, 17/3,
Hagenow 31 32, 33, 34

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

08.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Drainteiche HGN ( Bekanntmachung Drainteiche HGN.pdf )