Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes sind einfache und unwesentliche Änderungen des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Die Änderungen Nachtrag Nr.VI bis VIII umfassen im Wesentlichen einige Anpassungen hinsichtlich Lage, Länge, Ausbaustandard von Wegen, Gräben und Rohrleitungen, notwendige Einteilungswege nach der vorläufigen Besitzeinweisung sowie bodenverbessernde Maßnahmen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert.

Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung.vermessung@lrasha.de
Telefon: 07951/492-5500 (Zentrale)
Fax: 07951/492-5580
URL: https://www.lrasha.de

Datum der Entscheidung

12.11.2021