Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung
-untere Flurbereinigungsbehörde-


Öffentliche Bekanntmachung
vom 20.06.2020

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht


Flurbereinigung Mühlhausen-Tairnbach

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, hat den Bau gemeinschaftlicher Anlagen durch die Planänderung Nr. 8, 9 und10 in der Flurbereinigung Mühlhausen-Tairnbach für zulässig erklärt. Die Planänderungen betreffen Grünwege, Rekultivierungsmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Anlagen.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da bei den Planänderungen nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushalts auszugehen ist.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1849) eingesehen werden.


gez. Kremer

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Rhein-Neckar-Kreis

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

20.06.2020