Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung
vom 20.11.2019

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Flurbereinigung Sulzfeld (B 293)

Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Änderungsbeschluss Nr. 4, Wegebau zur Behebung von Schäden und Erschließung der Feldflur sowie Anpassung der landschaftspflegerischen Anlagen an die neue Grundstückseinteilung in der Flurbereinigung Sulzfeld (B 293) für zulässig erklärt.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Eingriffe lassen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen befürchten. Die zusätzliche Versiegelung des Bodens wird durch die Vergrößerung und Neuausweisung von Landschaftselementen ausgeglichen.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2134) eingesehen werden.


gez. Holtmann

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Rhein-Neckar-Kreis

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

20.11.2019