Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Einleitungserlaubnis zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage der Firma Falter Fruchtsaft GmbH vom 22.11.2004 war bis zum 31.12.2019 befristet. Daher wurde von der Firma Falter Fruchtsaft GmbH im Februar 2020 ein Antrag auf eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Bezüglich der Auswirkungen auf das Gewässer "Heddesbach" wurde bereits 2018/2019 durch die Gemeinde Heddesbach ein gewässerökologisches Gutachten erstellt. Der Heddesbach erfüllt demnach den „guten chemischen und ökologischen Zustand“. Von der Abwassereinleitung der Kläranlage der Firma Falter Fruchtsaft geht auch aufgrund der nachgerüsteten Sandfilteranlage keine erhebliche Umweltauswirkung aus. Das Abwasser unterliegt den Anforderungen der Anhänge 5 „Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten“ und 6 „Herstellung on Erfrischungsgetränken und Getränke-abfüllung“ und 31 „Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung“ der Abwas-serverordnung und wird nach mechanisch-chemisch-biologischer Behandlung in den Heddesbach abgeleitet.
Die Abwasseranlage wird nur in der Kampagne von ca. Ende August bis Mitte November im Batchbetrieb betrieben. Es werden ausschließlich betriebliche Abwässer aus den Bereichen:

- Waschen des angelieferten Obsts
- Reinigen der Produktionsanlagen
- Abfüllanlage mit Flaschenreinigung
- Brüden aus der Aufkonzentrierung der Obstsäfte
- Abschlämmen des Kühlturms

behandelt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Rhein-Neckar-Kreis

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

10.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung keine UVP Pf ( Feststellung keine UVP Pf.docx )