Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Heinz Glas Produktion GmbH & Co. KGaA betreibt eine Anlage zur Herstellung von Glas mit einer max. Schmelzleistung von 180 t/d, die gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.8.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt. An der bestehenden Anlage sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: Ersatz der bestehenden Elektroglasschmelzwanne 3 mit einer max. Schmelzleistung von 55 t/d durch eine Elektroglasschmelzwanne mit einer max. Schmelzleistung von 75 t/d. Durch eine entsprechende Reduzierung der max. Schmelzleistung der U-Flammenwanne 2 ist sichergestellt, dass die genehmigte max. Schmelzleistung der Gesamtanlage von 180 t/d nicht überschritten wird. Errichtung einer eigenen Filteranlage zur Abgasreinigung für die Elektroglasschmelzwanne 3 Zusammenführung der Abgase der neuen Elektroglasschmelzwanne 3 und der bestehenden Elektroglasschmelzwanne 5 in einen neuen Stahlkamin Austausch der Rückkühlwerke in effizientere Systeme. Die Maßnahmen stellen eine wesentliche Änderung der vorhandenen Anlage dar und bedürfen daher gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 2.5.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen des Verfahrens eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kronach
Güterstr. 18
96317
Kronach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-kc.bayern.de |
Telefon: | +49 9261 678-0 |
Fax: | +49 9261 678-211 |
URL: | http://www.landkreis-kronach.de |
Datum der Entscheidung
02.04.2019