Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Antragstellerin plant im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Gemarkung Herzsprung, Flur 1, Flurstücke 106 und 107 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Wald-gesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 6,3711 ha (An-lage eines Mischwaldes).
Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 22.02.2021, Az.: LFB _SEKY_Obf.-Neust.-3600/784+16 #70566/2021 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:
Die beantragte Erstaufforstung passt sich gut in das Landschaftsbild ein, da diese in westlicher Richtung an bestehende Waldflächen angrenzt. Eine Erhöhung des Waldflächenanteiles ist von Vorteil. Es entstehen hochwertige aus Laub- und Na-delholz gemischte Waldflächen, die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Mischwaldbestände hohen ökologischen An-sprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflan-zen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabensgebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen.
Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust. Weitere Vorhaben die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht fest-gestellt worden.
Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
20.04.2021