Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Rahmen eines Bauantrages zur Baufeldfreimachung (Abgrabung und Beseitigung von
Altablagerungen) mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung der Altlastenverdachtsfläche auf dem
Flurstück 638/22 und 22/1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg beantragt der
Vorhabenträger die gleichzeitige Umwandlung von 2,68 ha Wald in eine andere Nutzungsart.
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i.V.m. Nr. 17.2.3 der Anlage
1 – Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des UVPG ist für das geplante Vorhaben eine standortbezogene
Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine
überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nummer 2.3 UVPG aufgeführten
Schutzkriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben
kann.
Für diese Waldumwandlung hat der Vorhabenträger mit Datum vom 04.02.2021 Unterlagen zur
Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt.
Standort und Merkmale des Vorhabens
Die mit Bäumen und Sträuchern bestockte Waldumwaldlungsfläche, die im Norden von der WaltherBothe-Straße, im Süden von einem stillgelegten Bahndamm und im Osten vom Oranienburger Kanal
begrenzt wird, teilt sich in eine nach den Kriterien des Landes Brandenburg festgestellte radiologische
Altlastfläche und eine Altlastverdachtsfläche. Ziel des Vorhabens und der damit verbundenen
Waldumwandlung ist die Beräumung der Aufhaldungen (ehemalige Kompostieranlage) auf der
Altlastverdachtsfläche mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung. Nach der radiologischen Erkundung
der Verdachtsfläche kann der Umfang der Altlast abgeschätzt und der zukünftige Sanierungsbereich
mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden.
Das Betreten der Fläche durch jedermann zum Zwecke der Erholung (§ 15 Abs. 1 LWaldG) ist aufgrund
der kontaminierten, nunmehr seit 2008 aus behördlich angeordneten Sicherungsgründen abgezäunten,
Altlast- sowie Altlastverdachtsfläche nicht möglich. Eine forstwirtschaftliche Nutzfunktion liegt diesem
Waldabschnitt nicht zugrunde. Es handelt sich durchgehend um einen sich selbst überlassenen
(radioaktiv belasteten) Baumbestand mit daraus resultierender untergeordneter Bedeutung für die
Umwelt und Ihre Schutzgüter.
Ergebnis
Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 6 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in
zwei Stufen durchzuführen. In der ersten Stufe wird geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere
örtliche Gegebenheiten gemäß den in „Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung“ Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der
ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.
Aufgrund der überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung unter Berücksichtigung der in der in
Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen keine besonderen örtlichen
Gegebenheiten in diesem Sinne vor.
Eine Prüfung auf der zweiten Stufe, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach
§ 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären, ist damit nicht
erforderlich.
Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß
§ 5 Abs. 2 UVPG bekanntgegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig
anfechtbar.
Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrundeliegenden Unterlagen können nach vorheriger
telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03301/601-3611 während der Dienstzeiten beim
Landkreis Oberhavel, FB Bauordnung und Kataster, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
eingesehen werden.
Diese Bekanntgabe ist auch im „Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bauleitplanung im
Land Brandenburg“ unter dem Link https://www.uvp-verbund.de/bb sowie auf der Webseite des
Landkreises Oberhavel unter dem Link https://www.oberhavel.de/Politik-undVerwaltung/Kreistag/Öffentliche-Bekanntmachungen/ eingestellt.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021
(BGBl. I S. 306)
Oranienburg, den 16.04.2021

Weskamp
Landrat

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Fachbereich Umwelt
Landkreis Oberhavel
Paepke, Christian, Herr

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: christian.paepke@oberhavel.de
Telefon: +49 3301 601 3681
Fax: +49 3301 601 3690

Datum der Entscheidung

16.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20210416_eingestellte Version der Bekanntgabe Nichtbestehen der UVP im UVP-Portal ( 20210416_eingestellte Version der Bekanntgabe Nichtbestehen der UVP im UVP-Portal.pdf )