Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben zur Entnahme von
Grundwasser in der Gemarkung Niebendorf, Flur 2, Flurstücke 6, 12, 26, 36

Bekanntgabe des Landkreises Teltow-Fläming (Untere Wasserbehörde) gemäß § 5 Abs. 2
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306)
Die Agrargesellschaft Niederer Fläming mbH beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für die
Entnahme von insgesamt maximal 493.500 m3 Grundwasser pro Jahr aus vier Brunnen zur
Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen.

Die beabsichtigte Gewässerbenutzung fällt in den Regelungsrahmen des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Somit war entsprechend § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m.
Anlage 1 Nr. 13.3.2 für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalles durchzuführen.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte
Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Gründe:
Das Grundwasserdargebot übersteigt die begehrte Menge um ein Vielfaches. Die Prüfung der
örtlichen Gegebenheiten ergab, dass keine der in der Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG aufgeführten
Schutzkriterien betroffen sind. Negative Auswirkungen sind sehr unwahrscheinlich und wären
wenn, reversibel.


Rechtsgrundlagen:
WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408)

BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. März 2012 (GVBI.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI.I/17, [Nr. 28])

UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert
worden ist

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landkreis Teltow-Fläming
Untere Wasserbehörde Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: wasserbodenabfall@teltow-flaeming.de
Telefon: +49 3371 608 2600
URL: www.teltow-flaeming.de

Datum der Entscheidung

29.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming ( veroeffentlichungText_uvp_vorpr2.pdf )