Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG betreibt in Dachau-Pellheim als Hauptanlage eine Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 2.10.1 Buchstabe G/E des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Genehmigte Nebeneinrichtungen sind die Rohstoffaufbereitung in den Werken I und II als auch die Nachbehandlung in Form von Schleifanlagen in den Werken I und II und die Verfüllanlage im Werk II sowie eine Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter (Nr. 1.6.2 Buchstabe V der Anlage 1 der 4. BImSchV). Als weitere Nebeneinrichtung wurde eine regenerative Nachverbrennung im Werk 2 genehmigt.

Mit Antrag vom 17.10.2019, am Landratsamt Dachau eingegangen am 21.10.2019, beantragt die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG die Genehmigung gem. §§ 16, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer weiteren RNV nun auch für das Werk 1 als untergeordnete Nebeneinrichtung zur Ziegelei.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Dachau
Sachgebiet 61 - Umweltrecht

Bgm.-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Bayern
Deutschland

E-Mail: Umweltrecht@lra-dah.bayern.de
Telefon: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 74-374
URL: https://www.landratsamt-dachau.de

Datum der Entscheidung

12.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext ( Bekanntmachungstext.doc )