Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wasserkraft Mauer GmbH beantragt die Plangenehmigung für den durch die Lärmschutzanforderungen in der Lage veränderten Aufbau der Wasserkraftanlage sowie die Erlaubnis zur Stauerhöhung und Erhöhung der Ableitungswassermenge an der Elsenz auf der Gemarkung Mauer.

Für die Wasserkraftanlage (WKA) an der Elsenz in Mauer muss aufgrund von Lärmschutzanforderungen ein Aufbau an an-derer Stelle sowie gewässerökologische Modernisierung erfolgen.

Die in den Jahren 2014 und 2017 gestatteten Maßnahmen zur Instandsetzung und Ertüchtigung der vorhandenen WKA sowie zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mit Errichtung und Betrieb eine Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage, Umbau des Turbinenhauses, Sanierung des vorhandenen Stauwehres sowie Einbau eines Feinrechens und entsprechender Ergänzung des Altrechts auf dem eigenen Grundstück, Flurstücknummer 3715/1, können aufgrund der Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für das angrenzende allgemeine Wohngebiet „An der Elsenz“ nicht umgesetzt werden.

Deshalb ist eine neue Anordnung der Bauwerke des Kraftwerks mit Turbinengebäude, Einlaufbauwerk und Rechenanlage sowie des Schlitzpasses mit größerem Abstand zur heutigen Wohnbebauung überwiegend im Gewässer, Flurstücknummer 3540, vorgesehen. Eine neue bewegliche Stauklappe wird dabei anstelle des bisherigen Überfallwehres auf Höhe der jetzigen Turbinenachse auf Flurstücknummer 3715/1 angeordnet. Damit ändert sich die wasserführende Abflussprofilierung der Elsenz in diesem Bereich. Es handelt sich somit um die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers.

Nach § 67 Abs. 2 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) steht die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dem Gewässerausbau gleich. Ein Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich der Planfeststellung.

Hiervon ausgenommen sind nach § 68 Abs. 2 WHG Vorhaben, die nach dem Ge-setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. In derartigen Fällen kann ein Plangenehmigungsverfahren gewählt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wasserrechtsamt

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-1725
Fax: 06221 522-91725
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

22.09.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung der UVP-Pflicht.pdf ( Feststellung der UVP-Pflicht.pdf )