Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben:

Umgestaltung und hydraulische Verbesserung des Nesselgrabens in Verbindung mit der straßentechnischen Anbindung des Industriegebietes „Oberer Hilgenstock“ an die B 252

Die Stadt Warburg plant die straßentechnischen Anbindung des Industriegebietes „Oberer Hilgenstock“ an die B 252. Im Rahmen dieser Maßnahme ist es erforderlich den Nesselgraben im v.g. Gebiet von der Stat. 0+ 825 km bis 1 + 195 km zu verlegen und hydraulisch zu ertüchtigen.

Die Verlegung des Nesselgrabens stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.
Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG).

Für die Verlegung und hydraulische Verbesserung des Nesselgrabens ist gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Bei der nach § 7 Abs. 1 UVPG als allgemeine Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter

Nordrhein-Westfalen

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Datum der Entscheidung

28.02.2019