Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Zweckverband Kläranlage „Steinheim-Holzheim“ in Neu-Ulm betreibt bei Steinheim eine Kläranlage, an der abwassertechnisch die Ortsteile Holzheim und Neuhausen der Gemeinde Holzheim sowie der Stadtteil Steinheim der Stadt Neu-Ulm angeschlossen sind und deren gereinigte Abwässer in die Leibi eingeleitet werden. Das Einleiten von Abwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Zum Betrieb der Kläranlage ist beim Landratsamt Neu-Ulm ein Erlaubnisverfahren anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte das Landsratsamt Neu-Ulm zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

18.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

040 KASteinheimBekUVP ( 040 KASteinheimBekUVP.pdf )