Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Gut Wulfsdorf plant weiterhin in 22926 Ahrensburg auf den gutseigenen Flächen über mehrere Brunnen Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung und als Viehtränke zu entnehmen.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers nach § 8 (1) in .Vb. m. § 9 (1) Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gegenstand der Planänderung ist die Erhöhung der bisher jährlich maximal geförderten Entnahmemenge von 50.000 m³ auf 98.000 m³.

Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung nach § 9 Abs. 1 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, 16.06.2021
Az.: 55.23.1001/000007
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez. Steidinger

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

16.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

55.23.1001-000007 Gut Wulfsdorf ( 55.23.1001-000007 Gut Wulfsdorf.docx )