Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit der 32. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.01.2020 wurde die FBB damit beauflagt, die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Flora/Vegetation im Umfang von 50.515 m² auf den Flächen in der Gemarkung Waltersdorf, Flur 1, Flurstück 403 und in der Gemarkung Schönefeld, Flur 2, Flurstück 1350 und Flurstück 1351 gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Mustermaßnahmentyp 3: Umwandlung von Ackerflächen in Wiesen/Grünland sowie Mustermaßnahmentyp 25: Flächen mit gelenkter Sukzession und Gehölzinitial-pflanzung) zu kompensieren.

Gegenstand des hier vorliegenden Änderungsantrags ist vor allem die fachliche Umsetzung der mit 32. Planänderungsbeschluss planfestgestellten Kompensationsdefizits sowie die flächenmäßige Anpassung dieses Defizits an die weiteren folgenden Kompensationsbedarfe. Es erfolgt keine Änderung hinsichtlich Umriss, Größe oder Nutzung.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 9 UVPG zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 41 Fachplanung, Umwelt- und TÖB-Angelegenheiten

Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de
Telefon: +49 3342 4266 4100

Datum der Entscheidung

09.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

09-08-2021Bekanntmachungstext ( 09-08-2021Bekanntmachungstext.pdf )