Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, plant einen aus drei Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windpark auf der Gemarkung Welzheim und Plüderhausen im Vorranggebiet WN-29.

Es sollen zwei verschiedene Anlagentypen errichtet und betrieben werden. Zum einen eine WEA des Typ Vestas V150 mit 4,2 MW Nennleistung, 150 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 166 m. Zum anderen zwei WEA des Typ Vestas V162 mit 5,6 MW Nennleistung, 162 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 166 m.

Der Standort des Windparks liegt auf dem Höhenzug südlich des Ortsteils Breitenfürst der Stadt Welzheim. Die drei WEA-Standorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Für das Vorhaben werden 1,8613 Hektar Wald dauerhaft und 2,3815 Hektar befristet umgewandelt. Die Inbetriebnahme des Windparks soll im Februar 2025 erfolgen.

Für das Vorhaben wird nach den §§ 4, 6 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 sowie der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 (Verfahrensart „V“) der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.

Das geplante Vorhaben unterliegt dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Für die geplanten Windenergieanlagen und die damit verbundene Waldumwandlung ist gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, da der Antragsteller dies beantragt hat. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet und dem Antrag auf freiwillige UVP mit Entscheidung vom 27.04.2021 stattgegeben. Nach § 7 Abs. 3 UVPG ist die Entscheidung über die UVP-Pflicht nicht anfechtbar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 1 c der 4. BImSchV ist für das geplante Vorhaben ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Rems-Murr-Kreis

Alter Postplatz 10
71328 Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@rems-murr-kreis.de
Telefon: 07151 501-0
Fax: 07151 501-1525
URL: https://www.rems-murr-kreis.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

03.08.2023

Auslegungsinformationen

2023-08-09_öffentl Bekanntmachung ( 2023-08-09_öffentl Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

2023-08-03_Genehmigung_öffl Bekanntmachung ( 2023-08-03_Genehmigung_öffl Bekanntmachung.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

06.07.2022 - 06.07.2022

Informationen zum Erörterungstermin

Öffentliche Bekanntmachung Stattfinden Erörterungstermin ( Öffentliche Bekanntmachung Stattfinden Erörterungstermin.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.02.2022 - 16.03.2022

Auslegungsinformationen

2022-02-10 Öffentliche Bekanntmachung WP Welzheim, Plüderhausen ( 2022-02-10 Öffentliche Bekanntmachung WP Welzheim, Plüderhausen.pdf )