Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Brauerei Aying Franz Inselkammer KG, Zornedinger Straße 1, 85653 Aying, beantragte mit Schreiben vom 25.09.2017 die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Än-derung des Betriebs der bestehenden Brauerei mit einer Produktionskapazität von 200 Hektoliter Bier oder mehr je Tag als Vierteljahresdurchschnittswert mit Nebeneinrichtungen am Standort Aying (Münchener Straße 21, 85653 Aying) auf dem Grundstück FlNrn. 1570 und 1570/9, Gemar-kung Peiß. Gegenstand des Änderungsvorhabens ist die Erweiterung des Tanklagers (BA1 - Errich-tung und Betrieb von 8 Lagertanks mit Gebäude) und der Neubau einer Lagerhalle (BA2 - Errich-tung und der Betrieb einer Vollguthalle mit Expedition, Ladestraße, Freiflächen, Lärmschutzwand und Betriebsleiterwohnung).

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV und der Nr. 7.27.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Be-triebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Brauerei) der Genehmigung, wenn durch die Ände-rung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erheblich sein können. Die beantragte Änderung stellt gegenüber der ursprünglich genehmigten Anlage eine wesentliche Änderung dar, da durch das Vorhaben nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht als offensichtlich gering im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 BImSchG einzustufen sind, und für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG er-heblich sein können. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV ist hier ein vereinfachtes Genehmi-gungsverfahren nach §§ 16 Abs. 2 Satz 3, 10 und 19 Abs. 1 BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchzuführen, weil die Anlage unter der Nr. 7.27.2 im Anhang 1 zur 4. BImSchV in Spalte c mit dem Buchstaben „V“ gekennzeichnet ist.
Nachdem das Vorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, geändert wird, ist für das Änderungsvorhaben nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbin-dung mit § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorzunehmen, weil das Vorhaben unter der Nr. 7.26.3 in der Anlage 1 zum UVPG in Spalte 2 mit dem Buchstaben „S“ gekennzeichnet ist. Die standortbezogene Vorprüfung ist als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzuführen. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob besondere örtli-che Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen (§ 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 UVPG). Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsent-scheidung zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Änderungsvorhabens oder des Standortes oder durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers wie vorgesehene Vermeidungs- und Verminde-rungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden (§ 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 1 UVPG).
Aufgrund der Merkmale des Vorhabens und der Ergebnisse der Prüfung aller Kriterien unter Nr. 1 und 2 in Anlage 3 zum UVPG sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch die Erweiterungs- und Neubauten der Brauerei auf die Umgebung und die Bevölkerung zu erwarten.
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Umweltschutzgüter, Schutzfunktionen und sonstigen Aspekte einer nachhaltigen Umweltvorsorge sind lokal begrenzt. Die unter der Nr. 2.3.11 erfassten Baudenkmäler werden durch die Tektur des Änderungsvorhabens nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt. Vielmehr hat sich die Planung an die historisch baulichen Gegebenheiten angepasst.
Das geplante Änderungsvorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des UVGP.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt München
Immissionsschutz

Mariahilfplatz 17
81541 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Telefon: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
URL: https://www.landkreis-muenchen.de

Datum der Entscheidung

27.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

1134_UVP_Veröffentlichungstext ( 1134_UVP_Veröffentlichungstext.pdf )