Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Zusammenlegung Weisenbach nach § 91 FlurbG Planungsgrundsätze Der Planungsbereich liegt in einer strukturreichen, ökologisch hochwertigen Kultur- und Erholungslandschaft im Mittleren Murgtal, deren Erhaltung und Entwicklung mit ihren Fluren und kulturhistorischen Besonderheiten (Heuhüttenwiesen) als vorrangiges Ziel anzusehen ist. Insbesondere sollten die noch vorhandenen Freiflächen, die für den Biotop- und Artenschutz, den Klimaschutz und die Erholungsfunktion von großer Bedeutung sind, weiterhin offengehalten werden. Störende Fichtenaufforstungen sind zu entfernen und Sukzessionsflächen zurückzudrängen. Zusammenhängende Weideflächen und Ausweichmöglichkeiten für die Beweidung durch geeignete Tierrassen sind zu schaffen. Die Maßnahmen der Flurneuordnung sollen dabei wesentlich dazu beitragen, dass die Offenhaltung der Mindestflur durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflege verbessert und langfristig gesichert wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Rastatt
Amt Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Fachbereich Flurneuordnung
Am Schlossplatz 5
76437
Rastatt
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@landkreis-rastatt.de |
Telefon: | 07222 381-4100 |
Fax: | 07222 381-4199 |
URL: | http://www.landkreis-rastatt.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.08.2021 - 18.09.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
17.12.2019 - 17.01.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.05.2023 - 16.06.2023