Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 7. September 2023 beantragte die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna bei dem Landratsamt Zwickau die Feststellung, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Landratsamt Zwickau hat das Verfahren zuständigkeitshalber mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 an die Landesdirektion Sachsen abgegeben.

Es ist eine Umgestaltung des Gewässers mit der Schaffung eines Entwicklungskorridors in der Bachaue zur eigendynamischen Gewässergestaltung und dem Anlegen von Gewässerrandstreifen als Entwicklungsräume geplant. Dazu soll ein Teil des Frohnbaches offengelegt und Ufermauern zurückgebaut werden. Des Weiteren ist die Wiedergewinnung bzw. Verlängerung der Fließgewässerstrecke durch Rückbau eines künstlichen Staugewässers (Kanalteich) sowie der Abbruch eines Durchlassbauwerkes am Auslauf des Kanalteiches vorgesehen damit soll die Durchgängigkeit des Frohnbaches verbessert werden.

Das Vorhaben „Frohnbach in Limbach-Oberfrohna, Gewässerausbau“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 4 - Umweltschutz

Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

04.04.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Limbach-O_Bekanntmachung ( Limbach-O_Bekanntmachung.docx )