Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma ArcelorMittal GmbH, Werkstraße 1 in 15890 Eisenhüttenstadt, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Werkstraße 1 in 15890 Eisenhüttenstadt in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 5, Flurstück 326 eine Kunststoffbeschichtungsanlage wesentlich zu ändern (Az.: G01122).

Bei der Kunststoffbeschichtungsanlage handelt sich um eine Anlage der Nummer 5.1.1.1 GE in Verbindung mit der Nummer 9.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 9.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Datum der Entscheidung

28.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G01122 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf ( G01122 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf )