Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Altmiks Schotter GmbH & Co. KG hat mit Antrag datiert vom 10.02.2017, eingegangen am 13.02.2017, die Erteilung einer Genehmigung gem. §16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Erweiterung des Kalksteinbruchs mit Wiederverfüllung in 37696 Marienmünster, Gemarkung Bremerberg, Flur 3, Flurstücke 48, 49 u. 54 (tlw.) beantragt. Das Verfahren wurde aufgrund der behördlichen Feststellung im Sinne des § 3e i.V.m. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG a.F.) und der §§ 10 ff und 16 Abs.1 im öffentlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Gegenstand des genehmigungsbedürftigen Antrags gem. § 16 BImSchG auf die Änderung des genehmigungsbedürftigen Steinbruchs mit anschließender Wiederverfüllung inklusive der Anlage zum Mahlen, Brechen und Klassieren von künstlichen und natürlichen Gestein (AVN) auf den o.g. Grundstücken ist die Änderung der Lage und des Betriebes des ca. 25 ha großen Kalksteinbruchs um eine Erweiterung von 8,1 ha auf 33,1 ja Flächengröße. Zur Lockerung des Gesteins werden Lockerungssprengungen mit einer maximalen Lademenge je Zündzeitstufe von 70 kg vorgesehen.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter
untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

29.03.2019

Auslegungsinformationen

Entscheidung

Bescheid ( index.html )