Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe beantragt die wasserrechtliche Gestattung zur Grundwasserentnahme aus dem "Brunnen 2 Stubental" auf Flur-Nr. 330 Gemarkung Frankenhofen, Markt Kaltental. Die Entnahme dient der Ergänzung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbands "Gerbishofer Feld" und "Hochreute". Der Standort liegt rund 120 m nördlich des 2016 errichteten "Brunnens 1 Stubental" der Gemeinde Denklingen, der noch 2021 ans Netz gehen soll. Die Erkundungsbohrungen haben sowohl für Brunnen 1 wie Brunnen 2 ein ergiebiges, qualitativ geeignetes und schützbares Grundwasservorkommen im Stubental des Sachsenrieder Forstes bestätigt. Der Brunnen 2 soll bis Ende 2022 an den Hochbehälter Stocken des Antragstellers angeschlossen werden. Beantragt wird zunächst eine auf acht Jahre befristete Erlaubnis zur Entnahme von maximal 500.000 m³/a bzw. 50.000 m³/Monat und maximal 30 l/s, um detaillierte Betriebserfahrungen im Gewinnungsgebiet "Stubental" sammeln und schließlich entscheiden zu können, inwieweit dieses als teilweiser oder kompletter Ersatz für das Gewinnungsgebiet "Gerbishofer Feld" herangezogen werden kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu
Umwelt- und Wasserrecht
Schwabenstr. 11
87616
Marktoberdorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Telefon: | +49 8342 911-0 |
Fax: | +49 8342 911-551 |
URL: | http://www.ostallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
21.10.2021