Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Die Änderung Nr.2 umfasst die Erneuerung eines Rohrdurchlasses. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert.

Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich ist. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung.vermessung@lrasha.de
Telefon: 07951/492-5500 (Zentrale)
Fax: 07951/492-5580
URL: https://www.lrasha.de

Datum der Entscheidung

31.03.2023