Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Avacon Netz GmbH hat für den Ersatzneubau der 110-kV(Kilovolt)-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) – Abschnitt B – NRW, Regierungsbezirk Arnsberg, Stadt Marsberg - Mastbereich 32-38 und 40-85 und Umbau der 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168) beim Maststandort 58, mit Schreiben vom 15. Juli 2022, einen Antrag auf Planfeststellung gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) gestellt.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst drei Genehmigungsabschnitte A, B, C.
Der Abschnitt A verläuft auf einer Länge von etwa 9,1 km durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg im hessischen Regierungsbezirk Kassel. Der hier relevante Abschnitt B verläuft auf einer Länge von etwa 16,6 km durch den Hochsauerlandkreis im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg auf dem Gebiet der Stadt Marsberg. Der Abschnitt C verläuft auf einer Länge von etwa 21,2 km durch den Kreis Paderborn im Regierungsbezirk Detmold.

Der Genehmigungsabschnitt B des Ersatzneubaus unterteilt sich in drei Teilstücke. Aus dem Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel kommend erstreckt sich das erste Teilstück, nach dem erstmaligen Überschreiten der Landesgrenze von NRW, auf einer Länge von zunächst etwa 2,58 km. Das zweite und dritte Teilstück erstreckten sich nach dem erneuten Überschreiten der Landesgrenze über eine Länge von etwa 4,84 km und etwa 9,18 km. Die Teilstücke werden von einem etwa 0,17 km und einem 0,15 km langen Teilstück unterbrochen, welche sich im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel befinden und somit im Abschnitt A beantragt werden. Nach Überschreiten der Grenze zum Landkreis Paderborn befindet sich die Leitung im Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Detmold (NRW, Abschnitt C). Die Genehmigungsabschnitte A und C sind nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.

Der Ersatzneubau von 53 Masten erfolgt in der bestehenden Leitungstrasse (LH-11-1205) mit einer Verschiebung einiger Maststandorte. Alle Bestandsmasten werden zurückgebaut und das bestehende Donaumastbild bleibt erhalten. Es erfolgt zusätzlich ein Neubau als Abzweigmast am Maststandort 58 als Abzweig der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) zur 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168), auf einem Leitungsabschnitt von etwa 0,21 km.
Der Ersatzneubau des 110-kV-Freileitungsabschnittes dient der Netzoptimierung und der -anpassung an die erhöhte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Erhöhung der Übertragungsnetzkapazitäten innerhalb des 110-kV-Hochspannungsnetzes.

Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Stromleitungsnetz werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht:

Stadt Marsberg, Gemarkungen:
Udorf,
Erlinghausen,
Niedermarsberg,
Oesdorf und
Meerhof.

Die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen der Planfeststellung waren in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg und auch auf dem dem UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (www.uvp-verbund.de) sowie auch im Rathaus der Stadt Marsberg einsehbar.

Im Beteiligungsverfahrens sind keine Einwendungen eingegangen, so dass ein Erörterungstermin bzw. eine Onlinekonsultation zunächst entfiel.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin die Antragsunterlagen geändert und ergänzt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis einschließlich zum 19.01.2024 schriftlich Einwendungen gegen die Unterlagen des Plans erheben, d.h. gem. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW bzw. § 21 UVPG schriftlich oder zur Niederschrift, soweit sich diese auf die vorgesehenen Änderungen des Plans oder der zugehörigen Unterlage beziehen. Gegen die von den Änderungen nicht berührten Teile des Vorhabens ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 UVPG jedoch keine neue Einwendungsmöglichkeit eröffnet.


Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.

Bekanntmachungstext abrufbar unter Download:

https://www.bra.nrw.de/-3941

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 66 - Energieleitungen

Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: Energieleitungen@bezreg-arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.11.2023 - 19.12.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Avacon ( Bekanntmachung Avacon.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

15.08.2022 - 14.09.2022

Auslegungsinformationen

2022-07-22b-Bekanntmachung Avacon ( 2022-07-22b-Bekanntmachung Avacon.pdf )