Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Niersverband, Am Niersverband 10, 41747 Viersen hat mit Datum vom 7. September 2022 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für die wesentliche Änderung der Kläranlage Nette, Ritzbruch 32, 41344 Nettetal gestellt.
Die Bauwerke der Kläranlage Nette des Niersverbands sind weitgehend über 50 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig. Auch durch neuere anspruchsvolle Anforderungen entsprechend dem Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie an die Reinigungsleistung der Kläranlage (4. Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination) wir der Neubau der Kläranlage erforderlich. Der Neubau wird auf dem vorhandenen Kläranlagengelände durchgeführt, dieses erfolgt durch den sukzessiven Ersatz der Altanlagen im laufenden Betrieb der Kläranlage. Bemessen wird die Kläranlage auf einen Einwohnerwert von 65.000 EW. Folgende wesentlichen Anlagenteile werden neu errichtet: Zulaufpumpwerk, Rechenanlage, Sand- und Fettfang, Vorklärung, Feinsiebung, Belebungsanlage mit zugehöriger Membranfiltration, Filtration mit granulierter Aktivkohle, Schlammeindickung, Schlammstapelbehälter, Abluftbehandlung, Betriebs- und Werkstattgebäude, Lagerhalle, Carport. Zudem wird die vorhandene Sandfiltration zu einem Lösch- und Brauchwasserspeicher umgebaut und das vorhandene Regenüberlaufbecken ersetzt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

07.12.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_KA_Nette.pdf ( Bekanntmachung_KA_Nette.pdf )