Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein.
Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen.
Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet.

Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll.
Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen.
Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen.
Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Aichach-Friedberg
Sachgebiet 41 - Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz

Münchener Str. 9
86551 Aichach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.de
Telefon: +49 8251 92-0
Fax: +49 8251 92-371
URL: http://www.lra-aic-fdb.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2023 - 16.06.2023

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung ( Öffentliche Bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Abbauplan 02.10.2018 ( Abbauplan 02.10.2018.pdf )
Abbauplan 10.08.2018 ( Abbauplan 10.08.2018.pdf )
Bestandsplan m Bestandsbewertung 28.06.20218 ( Bestandsplan m Bestandsbewertung 28.06.20218.pdf )
Betriebsfläche m baulichen Anlagen 10.08.2018 ( Betriebsfläche m baulichen Anlagen 10.08.2018.pdf )
Bewertung v Kompensationsbedarf u -umfang 28.06.2018 ( Bewertung v Kompensationsbedarf u -umfang 28.06.2018.pdf )
Erläuterungsbericht ( Erläuterungsbericht.pdf )
Lageplan m Grundstücksverz. 28.06.201820230421102128921 ( Lageplan m Grundstücksverz. 28.06.201820230421102128921.pdf )
Längsschnitte S3 u S4, Querschnitte S5 u S6 10.08.2018 ( Längsschnitte S3 u S4, Querschnitte S5 u S6 10.08.2018.pdf )
Rekultivierungsplan 02.10.2018pdf ( Rekultivierungsplan 02.10.2018pdf.pdf )
Schnitte S1 u S2 zum Abbauplan 28.06.2018 ( Schnitte S1 u S2 zum Abbauplan 28.06.2018.pdf )
Übersichtslageplan 28.06.2018 ( Übersichtslageplan 28.06.2018.pdf )
UVP-Bericht ( UVP-Bericht.pdf )

Berichte und Empfehlungen

Hydrogeologisches Gutachten 03.08.2017 ( Hydrogeologisches Gutachten 03.08.2017.pdf )
schalltechnisches-gutachten ( schalltechnisches-gutachten.pdf )
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 23.01.2018 ( Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 23.01.2018.pdf )

Weitere Unterlagen

SN SG 63 v. 13.04.2023 ( SN SG 63 v. 13.04.2023.pdf )
SNG 63 v. 28.04.2022 ( SNG 63 v. 28.04.2022.pdf )