Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Vorhaben ist als Änderungsvorhaben an der bestehenden BAB A 72 zu qualifizieren.
Bis auf die planfestgestellte Neuregelung der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken (RRB) 1 erfolgt weder eine Änderung des Streckenverlaufs von Straßen und Wegen, noch ändern sich bestehende oder erwartete Verkehrsverhältnisse. Die Entwässerung erfolgt wie bisher in die vor Ort bestehenden Vorfluter. Betroffen werden dabei die Oberflächengewässer Kemnitzbach und Feilbach. Diese verfügen über einen mäßigen ökologischen und einen schlechten chemischen Zustand. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Lebensräume besonders geschützter Tierarten. Es findet ein Eingriff in Gehölzbestände statt. Betriebsbedingt ist kein Abfall zu erwarten. Während der Bauphase ggf. anfallender Abfall enthält keine Besonderheiten. Während der Baumaßnahmen können Beeinträchtigungen der Umgebung durch Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm, Licht, Erschütterungen und sonstige Störungen auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden. Baubedingt besteht aufgrund des Einsatzes von Baumaschinen das allgemeine Risiko eines Auslaufens von u. U. auch wassergefährdenden Schadstoffen (Öl-/Treibstoff).

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 3 - Infrastruktur Referat 32 - Planfeststellung

Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

17.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

32-0522-1130-BAB A72 - LG Bayern_ Sachsen -AS Plauen Ost ( 32-0522-1130-BAB A72 - LG Bayern_ Sachsen -AS Plauen Ost.docx )